Geschützte Dauerarbeitsplätze
Aufnahmeprozedere
Die Zuweisung von Klienten kann durch die Sozialämter, eine Institution, Angehörige, Beistände oder durch persönliche Initiative erfolgen.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
- Administrative Abklärung auf Anspruch eines geschützten Arbeitsplatzes
- Schriftliche Bewerbung des Kandidaten
- Vorstellungsgespräch und Besichtigung des Betriebes
- Zwei Wochen Schnupperzeit
- Auswertung und Aufnahmeentscheid
